Wahlarzt


 
 

Was ist ein Wahlarzt?

Als Wahlärztin für Allgemeinmedizin habe ich keine Kassenverträge. Das Honorar ist nach jeder Behandlung bar zu entrichten. Eine Begleichung des Honorars durch Überweisung ist individuell durch Vereinbarung möglich Ein Wahlarzt ist ein Arzt mit Ordination, der in keinem Vertragsverhältnis zu Krankenkassen (=Krankenversicherungsträgern) steht. Sie als Patient befinden sich daher im Status eines Privatpatienten und der betreuende Wahlarzt unterliegt keinerlei durch die Krankenkassen auferlegten Einschränkungen. Daher ist einerseits eine völlig individuelle Betreuung möglich, andererseits müssen alle Kosten der Behandlung vorerst einmal von Ihnen selbst getragen werden.
 

Was sind die Vorteile eines Wahlarztes?

Als Wahlärztin habe ich ausreichend Zeit, mich Ihren Problemen zu widmen, wobei wir gemeinsam einen Weg zu finden versuchen, Ihre körperliche und seelische Harmonie wiederherzustellen. Mein komplementärmedizinisches Angebot umfasst auf Basis meiner schulmedizinischen Erfahrung eine ganzheitliche Sichtweise auf Körper, Geist und Psyche. Nicht als Alternative, sondern als sinnvolle Ergänzung sind meine Schwerpunkten Klassische Homöopathie, Akupunktur und Ernährungsmedizin, zu denen ich zuletzt die Vitalfeldtherapie und die BIA-Messung hinzugefügt habe.
 
Ich bemühe mich: Alle Termine sind verbindlich und werden, falls sie nicht rechtzeitig abgesagt werden, berechnet.  

Kostenrückerstattung

Gesund und Fit durchs Leben

Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Ich orientiere mich an den Honorarempfehlungen für Wahlärzte der Österreichischen Ärztekammer. Honorare werden direkt zwischen Patient und Arzt verrechnet. Mit der der Honorarnote, die Sie von mir bekommen, können Sie bei manchen Krankenkassen um eine teilweise Rückerstattung ansuchen. Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog enthalten sind, wie Akupunktur oder Impfungen, erfolgt keine Kostenrückerstattung durch die Krankenkassen. Einige Zusatzversicherungen übernehmen die Bezahlung des Wahlarzthonorars oder zumindest einen Kostenanteil.
 

 

 
 
Stand April 2019
 
 

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